Elternzeit - Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Anwalt Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Die Elternzeit beträgt maximal 3 Jahre und ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei können zahlreiche zu klärende Fragen auftreten. Angefangen von der formell ordnungsgemäßen Beantragung der Elternzeit über eine etwaige Verlängerung der zunächst beantragten Dauer der Elternzeit, eine Reduzierung der Arbeitszeit während der Elternzeit und auch bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ablauf der Elternzeit. Damit es zu keinen „bösen Überraschungen“ kommt, sollten Arbeitnehmer sich frühzeitig an einen Anwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Arbeitsrecht Gelsenkirchen – Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner bezüglich Elternzeit im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen sind:

Daniela Doberstein

Anwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Helge Nitsche

Anwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 
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