Arbeitsrecht Gelsenkirchen
Arbeitnehmern kann, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, ein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld zustehen. Arbeitnehmer bekommen auf Antrag das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit bezahlt. Ein Ausgleich des insolvenzbedingten Lohnausfalls findet für höchstens 3 Monate statt. Das Insolvenzgeld stellt im Vergleich zum Arbeitslosengeld I in der Regel die bessere Leistung dar. Daher sollten Arbeitnehmer bei drohender oder bereits eingetretener Insolvenz des Arbeitgebers den Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld durch Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Ihre Ansprechpartner bezüglich Insolvenzgeld im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen sind:
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